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Der mallorquinische Mietimmobilienmarkt präsentiert wichtige Änderungen bei der Mietprovision im Jahr 2024

Der Begriff der Immobilienprovision für Mietobjekte auf Mallorca ist ein Thema von großer Bedeutung sowohl für Vermieter als auch für Mieter auf dem Immobilienmarkt. Das Jahr 2023 hat einen Wendepunkt in dieser Frage markiert, mit bedeutenden gesetzlichen Änderungen, die die Dynamik zwischen Immobilienagenturen auf Mallorca, Vermietern und Mietern neu definieren. Entdecken Sie die Schlüsselveränderungen in diesem Artikel!

Was bedeutet die Immobilienprovision für Mietobjekte auf Mallorca nach dem neuen Gesetz?

Die Immobilienprovision für Mietobjekte auf Mallorca bezieht sich traditionell auf die Gebühr, die Immobilienagenturen bei der Vermittlung einer Miettransaktion erheben. Bisher trugen Mieter oder Vermieter diese Kosten je nach Fall. Mit dem neuen Wohnungsgesetz, das Ende Mai 2023 verabschiedet wurde, erfolgt eine grundlegende Änderung: Mieter sind nicht mehr für diese Gebühren verantwortlich. Die Last liegt nun bei den Vermietern, eine Veränderung, die eine gerechtere Verteilung der mit der Vermietung verbundenen Kosten fördert.

Wichtige Details der neuen Vorschriften: Wer trägt die Provision?

Gemäß dem Bundesgesetzblatt (BOE) werden die Kosten der Immobilienprovision von den Vermietern getragen, die eine volle Monatsmiete oder einen Prozentsatz (3% – 5%) einer Jahresmiete betragen können. Die letzte Bestimmung des ersten Abschnitts des Wohnungsmietrechts von 1994 stellt sicher, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsformalitäten in der Verantwortung des Vermieters, also des Eigentümers der Immobilie, liegen. Obwohl es anfangs Unsicherheiten bezüglich der Anwendbarkeit dieses Gesetzes in allen autonomen Gemeinschaften gab, unterliegen mittlerweile alle Immobilienagenturen diesen Bestimmungen.

Spezifische Fälle: Wann kann die Provision dem Mieter berechnet werden?

Das neue Wohnungsgesetz hat Änderungen am Artikel 20 des Wohnungsmietrechts eingeführt, die speziell für Mietwohnungen gelten. Es gibt jedoch immer noch Situationen, in denen dem Mieter eine Provision in Rechnung gestellt werden kann. Dazu gehören:

  1. Temporäre Vermietungen: Wie beispielsweise für Studenten oder beruflich Versetzte. Vorsicht ist geboten, da einige dazu neigen, das Gesetz zu umgehen, indem sie eine temporäre Vermietung vortäuschen, wenn es sich tatsächlich um eine dauerhafte Wohnsituation handelt.
  2. Zimmervermietungen: Verträge zur Vermietung von Zimmern ermöglichen weiterhin die Berechnung von Provisionen für den Mieter.
  3. Vermietung von Gewerbeimmobilien, Büros, Garagen, Industriegebäuden: In diesen Fällen bleibt die Immobilienprovision weiterhin die Verantwortung des Mieters.
  4. Ausnahme bei langfristigen Mietverträgen: Dies sind Mietverträge über Immobilien, deren bebaute Fläche 300 m2 übersteigt oder deren Miete das 5,5-fache des Mindestlohns übersteigt, für die, wenn die Parteien dies vereinbaren, die Bestimmungen von Artikel 20 des LAU nicht gelten.

Die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2023 definieren die Dynamik der Immobilienprovision für Mietobjekte auf Mallorca neu und bieten mehr Klarheit und Fairness auf dem Immobilienmarkt. Bei One Mallorca sind wir bestrebt, Sie über diese Veränderungen auf dem Laufenden zu halten, damit Sie informierte und bewusste Immobilienentscheidungen treffen können!

One Mallorca ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für exklusive Immobilien auf Mallorca. Möchten Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen auf dem mallorquinischen Immobilienmarkt erfahren? Abonnieren Sie unseren Newsletter, um stets informiert zu bleiben! Wenn Sie darüber nachdenken, eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen oder zu verkaufen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute und entdecken Sie, wie wir Ihnen bei Ihren Immobilienbedürfnissen helfen können.

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